Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen

Nun ist es soweit. Es wurde die nächste Qualifikationsstufe erklommen. Ab sofort sind wir berechtigt im Programm:

Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Leistungen zu erbringen. Das Programm zur Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) vom 3. Dezember 2014. Ein wesentliches Handlungsfeld stellt die Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich dar. Die rund 12.000 Gemeinden und Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland stehen für zwei Drittel des Endenergieverbrauchs im gesamten öffentlichen Sektor und bieten hohe Einsparpotenziale. Durch die Hebung dieser Einsparpotenziale kann ein wesentlicher Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz geleistet werden und gleichzeitig der öffentliche Sektor seiner Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz und einer Senkung des Energieverbrauchs gerecht werden.

Gegenstand der Beratung sind Nichtwohngebäude, die sich im Bundesgebiet befinden. Die Energieberatung kann folgende Maßnahmen empfehlen:

  • Sanierungsfahrplan
  • Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70 
  • Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 100
  • Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus Denkmal

Sie soll wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzeigen und darstellen. Alternativ wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70). Das energetische Sanierungskonzept und die Neubauberatung haben sich jeweils auf ein einzelnes Nichtwohngebäude zu beziehen.

Die Energieberatung richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Organisationsformen und anerkannte Religionsgemeinschaften.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an den antragstellenden Berater gewährt. Förderfähig ist jeweils das Netto- oder Brutto-Beraterhonorar, abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Beratungsempfängers.

Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch ein von der Zahl der Nutzungszonen des betreffenden Gebäudes abhängiger Höchstbetrag gemäß folgender Tabelle. Ab 13 Nutzungszonen beträgt die Höchstförderung einheitlich 15.000 Euro.

Das vollständige Programm finden Sie hier:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Nichtwohngebäude_Kommunen/sanierungskonzept_neubauberatung_node.html

Ehemalige Gaststätte „Zum Fass“

Die ehemalige Gasstätte „Zum Fass“ erhält eine neue Benutzung. Hier entsteht Wohn- und Geschäftsraum. Die e-con GmbH begleitet das Vorhaben in allen technischen Planungsabschnitten.

Statik - Brandschutz - Energieplanung - Fördermittelberatung als Komplexlösung

Wir erarbeiten die Statik, das Energiekonzept und das Brandschutzgutachten. Natürlich unterstützt e-con mit der Akquise und Beantragung von Fördermitteln als Energieeffizientexperte und gelisteter Energie- und Umweltberater der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Durch den Einsatz von intelligenten Energielösungen entsteht ein nachhaltiges umweltbewusstes und zukunftweisendes Bauwerk.

 

Zum Fass Eingangsbereich

Zum Fass Einblick 

Warmwasser mit Solarstrom herstellen?

Photovoltaikanlagen kombiniert mit SMART Home Lösungen der e-con GmbH zeichnen sich durch ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Die Warmwasserbereitung mit dem eigenen Photovoltaikstrom ist somit weit wirtschaftlicher als mit einer herkömmlichen Solarthermieanlage.

PV-Anlage mit SMART Home sind bis zu 40% wirtschaftlicher als Solarthermieanlagen !

Um zu beurteilen, ob sich die zusätzliche Anschaffung einer Photovoltaikanlage oder Solarthermie-Anlage lohnt, kann man auch die Wärmekosten pro kWh (Wärmegestehungskosten) als Vergleichsgrundlage heranziehen. Für einen einfachen Wirtschaftlichkeitsvergleich können die Anschaffungskosten und die Betriebskosten über die Nutzungsdauer aufsummiert und durch die gesamten kWh Wärme geteilt werden, die die Photovoltaikanlage bzw. die Solarthermie-Anlage insgesamt erzeugt. So kommt man bei kleineren Anlagen zur Brauchwassererwärmung für Solarthermieanlagen auf rund 10 bis 15 Cents pro kWh. Die Stromgestehungskosten einer Photovoltaikanlage inklusive der SMART Home Lösung hingegen betragen lediglich 6 bis 9 Cents pro kWh. (Den vollständigen Beitrag gibt es hier)

Etwa 11 kWh werden benötigt, um 200 l Leitungswasser auf 60°C zu erwärmen!

Mit wachsendem Lebensstandard ist der Wasserverbrauch gestiegen: Jeder Bundesbürger verbraucht im Durchschnitt ca. 124 Liter Trinkwasser pro Tag. Davon werden 30 bis 40 % als Warmwasser verwendet, das macht bis zu 50 Liter täglich. Durch die Wärmeverluste bei der Speicherung   (etwa 3°C in 12h) und Verteilung ist die Warmwasserbereitung aus energetischer Sicht sehr aufwändig. Die folgende Grafik zeigt, wieviel Energie auf die Warmwasserbereitung im Haushalt entfällt.