Entsprechend der Definition des Energieeinspargesetzes vom 22. Juli 1976 (EnEG 1976) ist eine Investition im Regelfall wirtschaftlich, wenn sich diese je nach Energiepreis und Bedingungen des Kapitalmarktes innerhalb einer Nutzungsdauer wieder erwirtschaftet.
Wird dieses Wirtschaftlichkeitsgebot als Randbedingung der Investitionsentscheidung, hier die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, erfüllt, so ist diese effektiv.
Ist also die Amortisationsdauer kürzer als die Nutzungsdauer, so ist die Wirtschaftlichkeit gegeben.
Für einen ersten Überblick kann die Energieeinsparung pro Zeiteinheit unter Annahme eines äquivalenten Lichtstromes vor und nach der LED-Umstellung von Leuchtmittmittel dienen. Einige Richtwerte für übliche Leuchtmittel sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Alle dort angegebenen Währungswerte sind Nettowerte.
Ein LED-Leuchtmittel 24W mit 155 lm/Watt kostet etwa 30 Euro. Bei einem Strompreis von 22 Cent/kWh und einer Brenndauer 4.200 Stunden im Jahr hat sich dieses amortisiert in 0,61 Jahre.
Weitere Ausführungen können der Fachzeitschrift „Es werde Licht II“ der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) entnommen werden. Die e-con GmbH (Dr. Matthias Schönhardt) ist der fachlich Verantwortliche für deren Inhalt.