Aktuell wird die Investition in eine Haustür durch unsere Energie-Experten unterstützt.
Der Kaufpreis der Haustür beträgt 6.200 Euro. Die Sonstigen Kosten (Entsorgung, Öffnung anpassen, Putz innen und außen herstellen) betragen 980 Euro. Unser Kunde erhält einen Zuschuss von 20% aus dem Programm KfW 430 und damit 1.436 Euro.
Wir helfen auch Ihnen weiter, übermitteln Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular. Natürlich können Sie Ihre neuen Fenster in gleicher Weise fördern lassen!
Staatliche Förderung für neue Haustüren
Durch die Erneuerung der Haustür wird in der Regel auch die Energieeffizienz des Gebäudes erhöht. Aus diesem Grund fördert der Staat energetische Saniereungen mit finanziellen Zuschüssen und/oder günstigen Darlehen. Es besteht zum einen die Option, sich den Austausch der Haustür als einzelne Maßnahme von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördern zu lassen.
Darüber hinaus ist auch eine Förderung im Rahmen einer Gesamtsanierung möglich. Als Einzelmaßnahme kommen die beiden Programme KfW 430 (Zuschuss)und KfW 152 (Darlehen) in Frage. Allerdings müssen Sie, um die Förderung zu erhalten, darauf achten, dass der Antrag vor Umsetzung der Maßnahme und gemeinsam mit unseren Energie-Effizienz-Experten gestellt wird.
Aber auch Baumaßnahmen, welche die Einbruchsicherheit eines Hauses erhöhen, werden von der KfW gefördert. So etwa der nachträgliche Einbau einer einbruchhemmenden Haustür oder auch der Einbau von Einbruchmeldeanlagen. Die entsprechenden Förderprogramme bezüglich Einbruchschutz sind KfW 455, sowie KfW 159.
Wir beraten Sie und gestalten mit Ihnen die optimale Fördermittelzusammensetzung.
2.) Nicht immer muss es eine neue Heizung sein. Oft bringt schon die Optimierung der bestehenden Heizung eine deutliche Energieeinsparung! Deshalb gibt es von der KfW auch eine Förderung für die Heizungsoptimierung. Förderfähig mit Zuschuss oder Kredit sind zum Beispiel der Einbau einer neuen Heizungspumpe sowie die Erneuerung der Heizkörper. Das Pflichtprogramm, Leistungen die sowieso auch für das BAFA Förderung erforderlich sind, zur KfW Förderung beinhaltet:
Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem (z.B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern).
Ergänzend dazu werden folgende Maßnahmen von der KfW gefördert
Ersatz der Heizungspumpe durch eine Hocheffizienzpumpe (Effizienzklasse A oder baugleich), hocheffiziente Trinkwasserzirkulationspumpen
Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern – in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung mit dem Ziel der Energieeinsparung und der Umbau von Ein- in Zweirohrsystemen
Einbau sowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Nutzerinterface
Inbetriebnahme der Heizung und Einweisung des Hausbesitzers
In diesen KfW-Programmen wird die Heizungsoptimierung gefördert
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Programmnummer 430) – Zuschuss für Einzelmaßnahmen: Gefördert wird eine Heizungsoptimierung mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit.
Energieeffizient Sanieren – Kredit für Einzelmaßnahmen (Programmnummer 152): Die Förderung über zinsgünstige Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Heizungsoptimierung. Dazu kommt ein Tilgungszuschusses in Höhe von 20 Prozent der Kreditsumme (max. 10.000 Euro).
Energieeffizient Sanieren – Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Programmnummer 151): Aus diesem Programm erhalten Hausbesitzer zinsgünstige Darlehen für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Maximal sind es 120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit plus ein attraktiver Tilgungszuschuss, der sich je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Niveau auf bis zu 40 Prozent der Kreditsumme (maximal 48.000 Euro Tilgungszuschuss) beläuft.
Wer „nur“ die Heizungspumpe erneuert und einen hydraulichen Abgleich vornimmt, kann auch den BAFA-Zuschuss für die Optimierung der Heizung in Höhe von 30 Prozent beantragen!
3.) Die Antragstellung und die Baubegleitung, also unsere Leistung, wird über die KfW gefördert. Der Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung. Die KfW fördert die Kosten unseres Experten für Energieeffizienz mit 50% zusammen mit anderen Förderprodukten der KfW.
Beispiel 1: Austausch einer Ölheizung gegen eine Heizung auf der Grundlage Gasbrennwerttechnik, die lediglich vorgerüstet ist für die spätere Nutzung von erneuerbaren Energien.
Kosten für den Wärmeerzeuger: 6.000 Euro
Kosten für die Heizungsoptimierung : 4.000 Euro
Kosten für die Baubegleitung: 700 Euro
Die Fördersumme beträgt: 6.000 x 20% + 4.000 x 20% + 700 x 50% = 2.350 Euro. Die Kosten des Antragstellers betragen 10.700 – 2.350 = 8.350 Euro.
Beispiel 2: Austausch einer Ölheizung gegen eine Heizung auf der Grundlage Gasbrennwerttechnik mit erneuerbarem Energieanteil.
Kosten für den Wärmeerzeuger: 7.500 Euro
Kosten für die Heizungsoptimierung : 4.000 Euro
Kosten für die Baubegleitung: 700 Euro
Die Fördersumme beträgt: 7.500 x 40% + 4.000 x 20% + 700 x 50% = 4.150 Euro. Die Kosten des Antragstellers betragen 12.200 – 4.150 = 8.050 Euro.
Wir übernehmen die Antragstellung und die Abrechnung der Fördermittel als „rund um sorglos“ Paket.
Die Studie für die LENA (Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt wurde fristgerecht abgeschlossen. Wir danken für die Zusammenarbeit mit den Projektpartnern und insbesondere unseren Mitarbeitern die fachlich den Erfolg herbeigeführt haben.
Die Studie für die LENA (Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt wurde fristgerecht abgeschlossen. Wir danken für die Zusammenarbeit mit den Projektpartnern und insbesondere unseren Mitarbeitern die fachlich den Erfolg herbeigeführt haben.
Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED stellt erwiesenermaßen eine Option dar, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig Kosten zu sparen. Für Kommunen in haushaltstechnisch schwieriger Situation stellt dabei die herkömmliche Beschaffungsvariante oft nur eine theoretische Variante dar, da die Möglichkeiten der Kreditaufnahme sehr begrenzt sind.
Bei einem Einspar-Contracting garantiert der Contractor Einsparungen im Vergleich zur Ausgangssituation. Die Finanzierung aller vereinbarten Maßnahmen zur Erreichung des Einsparziels übernimmt der Contractor. Der Contractinggeber übernimmt keinerlei Investitionskosten.
Allerdings setzt das Einspar-Contracting eine intensive Vorbereitung voraus. Ausgehend von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen sind bereits in der Phase der Voruntersuchungen verschiedene Beschaffungsvarianten (herkömmliche Beschaffung = Eigenbau / -betrieb oder Contracting) zu prüfen und im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit zu vergleichen.
In einem Modellprojekt wurde am Beispiel von 4 Kommunen von der Bestandsaufnahme bis zum Vertragsabschluss mit einem Contractor gezeigt, welche Bedingungen zu erfüllen sind, um das Instrument Einspar-Contracting für die Modernisierung der Straßenbeleuchtung einsetzen zu können.
Die e-con GmbH ist als Energieeffizienzberater für Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie Denkmäler und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz für Förderprogramme des Bundes und der KfW eingetragen.
Aktuell konnten wir bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie in Pölsfeld behilflich sein. Es wurde ein historisches Gebäude energetisch saniert. Der Bauherr hat durch unsere Mithilfe einen Zuschuss von 19.000 Euro erhalten. Dabei wurde sein Gebäude sowieso hergerichtet. Die Maßnahmen wurden durch e-con GmbH bewertet und führten letztlich für eine Wohneinheit zu diesem Förderbetrag. (Übrigens der maximale Förderbetrag kann bis zu 34.000 Euro für eine Wohneinheit betragen.)
Die Auszahlung der Zuschüsse in den Programmen KfW 430, KfW 431 erfolgten direkt durch die e-con GmbH. Die Mitwirkung einer Bank ist nicht erforderlich. Im Vorfeld wurden weitere Zuschüsse in den Programmen der BAFA beantragt.
Es lohnt sich für Neubauten und Bestandsbauten mit einem Genehmigungsdatum aktuell vor 2002 stets Rücksprache mit uns zu nehmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
In Deutschland versorgen Solaranlagen verschiedener Größe bereits heute mehrere Millionen Haushalte, Gewerbeunternehmen und kommunale Einrichtungen mit sauberer Energie – Tendenz steigend.
Durch die Nutzung neuer Technologien und Produkte in der Lichttechnik, der Gebäudeautomatisierung, dem Gebäudemanagement, der Gebäudeklimatisierung und der Nutzung innovativer Baustoffe kann der Energieeinsatz erheblich reduziert werden. Innovative Ideen und Produkte werden oft durch Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Länder subventioniert.
Durch aufgebaute Kompetenzen in der Bauplanung, Tragwerksplanung, Energieeffizienzplanung, Energieanlagenplanung sowie der Fördermittelbeantragung sind die Fachleute der e-con GmbH bereits seit 1998 herausragende und nachhaltige Partner. Verantwortungsvoll, verlässlich, professionell, solide – mit diesen Werten sorgt e-con GmbH dafür, dass alle Partner gleichermaßen am Projekterfolg partizipieren.
Die Geschäftsführung der e-con GmbH, Frau Silke Schönhardt, und der Gesellschafter freuen sich über die Auszeichnung:
„Die Auszeichnung für eine hervorragende Bonität unterstützt die e-con GmbH nicht nur bei der Teilnahme an Ausschreibungen, sondern dokumentiert auch gegenüber bestehenden Geschäftspartnern das Unternehmen als verlässlichen Geschäftspartner.“
Eine gute Bonität stärkt die Verhandlungsposition gegenüber Kunden, Lieferanten und Kapitalgebern deutlich – doch nur, wenn sie auch jemand kennt. Bei Unternehmen mit sehr gutem Bonitätsindex und geringer Ausfallrate, gerät dieser Punkt oft in den Hintergrund und bleibt unbeachtet. Damit ist es für diese Firmen schwer, ihre Bonität in den Fokus der Kundenbeziehung zu rücken.
Nun ist es soweit. Es wurde die nächste Qualifikationsstufe erklommen. Ab sofort sind wir berechtigt im Programm:
Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Leistungen zu erbringen. Das Programm zur Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) vom 3. Dezember 2014. Ein wesentliches Handlungsfeld stellt die Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich dar. Die rund 12.000 Gemeinden und Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland stehen für zwei Drittel des Endenergieverbrauchs im gesamten öffentlichen Sektor und bieten hohe Einsparpotenziale. Durch die Hebung dieser Einsparpotenziale kann ein wesentlicher Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz geleistet werden und gleichzeitig der öffentliche Sektor seiner Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz und einer Senkung des Energieverbrauchs gerecht werden.
Gegenstand der Beratung sind Nichtwohngebäude, die sich im Bundesgebiet befinden. Die Energieberatung kann folgende Maßnahmen empfehlen:
Sanierungsfahrplan
Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70
Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 100
Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus Denkmal
Sie soll wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzeigen und darstellen. Alternativ wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70). Das energetische Sanierungskonzept und die Neubauberatung haben sich jeweils auf ein einzelnes Nichtwohngebäude zu beziehen.
Die Energieberatung richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Organisationsformen und anerkannte Religionsgemeinschaften.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an den antragstellenden Berater gewährt. Förderfähig ist jeweils das Netto- oder Brutto-Beraterhonorar, abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Beratungsempfängers.
Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch ein von der Zahl der Nutzungszonen des betreffenden Gebäudes abhängiger Höchstbetrag gemäß folgender Tabelle. Ab 13 Nutzungszonen beträgt die Höchstförderung einheitlich 15.000 Euro.
Die ehemalige Gasstätte „Zum Fass“ erhält eine neue Benutzung. Hier entsteht Wohn- und Geschäftsraum. Die e-con GmbH begleitet das Vorhaben in allen technischen Planungsabschnitten.
Statik - Brandschutz - Energieplanung - Fördermittelberatung als Komplexlösung
Wir erarbeiten die Statik, das Energiekonzept und das Brandschutzgutachten. Natürlich unterstützt e-con mit der Akquise und Beantragung von Fördermitteln als Energieeffizientexperte und gelisteter Energie- und Umweltberater der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Durch den Einsatz von intelligenten Energielösungen entsteht ein nachhaltiges umweltbewusstes und zukunftweisendes Bauwerk.
Als bekannter Hersteller und Servicedienstleister für LED Beleuchtungstechnik für Kommunen und Gewerbe freuen wir uns über den Auftrag der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra.
Seit 21.5.2018 wurde mit der Umstellung der ca. 3.000 Straßenleuchten begonnen. Die historischen Leuchten werden hierzu demontiert und entsorgt. Alle Leuchtstellen erhalten moderne LED Leuchten mit intelligenter Lichtsteuertechnik.
LED-Beleuchtungsanlagen brauchen zum Funktionieren elektronische Bauteile. Diese sind empfindlich gegen Blitzeinschläge und Überspannungen zum Beispiel durch Schaltvorgänge. Der Schutz gegen diese Risiken ist wichtig, sonst drohen der Totalausfall der Straßenbeleuchtung und hohe Folgekosten.
Der Trend zur LED in der Innen- und Außenbeleuchtung ist eindeutig. Es scheint, dass die Vorteile, besonders in den Punkten Energieeinsparung und intelligenter Lichtsteuerung, für einen wachsenden Anteil der LED-Lösungen in der Beleuchtungstechnik sorgen werden. In der Straßenbeleuchtung ist dies schon in vielen Städten offensichtlich, aber auch in der Industrie- und Gebäudebeleuchtung befindet sich die LED auf dem Vormarsch.
Mittlerweile haben viele Kommunen und Netzbetreiber europaweit ihre ersten Erfahrungen mit der relativ neuen Technik gesammelt. Es zeigt sich, dass es bei der Technologie Licht- und Schattenseiten gibt. Seit einigen Jahren wird offenbar, dass insbesondere Überspannungen ein ernsthaftes Problem für die empfindliche Elektronik von LED-Beleuchtungsanlagen darstellen. Erste Rückmeldungen aus dem Feld bestätigen dies. Die dänische Stadt Esbjerg etwa kam Ende 2014 mit dem bisher größten Ausfall einer LED-Straßenbeleuchtung in Folge eines Blitzeinschlags in die Schlagzeilen. Über 400 Straßenleuchten waren betroffen. Dies ist auch deshalb besonders erwähnenswert, weil Dänemark eine der blitzärmsten Regionen in Europa ist.
Andere Betreiber melden Probleme durch Überspannungen infolge von Schaltvorgängen im Netz oder beim Betrieb von gemischten Netzen mit LED- und herkömmlichen Entladungsleuchten, bei denen die konventionellen Leuchten am Abend mit mehreren tausend Volt gezündet werden.
Probleme durch Zündvorgänge
Ein anderes Phänomen, das insbesondere bei Schutzklasse-II-Leuchten auftritt, sind statische Aufladungen, bei denen eine Ladungstrennung stattfindet und sich darauf folgend eine hohe Spannung am Leuchtengehäuse beziehungsweise am Kühlkörper der LED aufbauen kann. Dieses Phänomen ist jedem Autofahrer bekannt, der beim Aussteigen aus seinem Auto schon mal einen elektrischen Schlag bekommen hat.
Aber auch in der Gebäude- und Hallenbeleuchtung gibt es Probleme. Insbesondere dort, wo Überspannungen nicht von außen, sondern aus der eigenen Anlage herrühren. So sind insbesondere Fälle aus der Industrie bekannt, in denen elektrische Betriebsmittel Überspannungen erzeugen und diese durch die elektrische Verkabelung zur Beleuchtung gelangen. Erste sporadische Ausfälle einzelner Leuchten oder LEDs sind die dafür typische Anzeichen.
Stand der Technik
Auch Aufgrund dieser Erfahrungen haben die Straßenleuchtenhersteller ihre Anforderungen an die Festigkeit der Leuchten gegen Überspannungen angehoben. Lag vor einigen Jahren die Überspannungsfestigkeit bei etwa 2000 bis 4000 Volt, liegt sie derzeit im Durchschnitt bei 4000 bis 6000 Volt. Allerdings reicht selbst dies vielfach nicht aus. Durch Blitzeinschläge können sich Überspannungen von einigen hunderttausend Volt aufbauen, durch elektrostatische Entladungen immerhin bis zu 30.000 Volt.
Um dem Rechnung zu tragen, bieten viele Hersteller optional an, ihre Leuchten durch ein leistungsfähiges Typ 2+3 Überspannungsschutzgerät (ÜSG) zu schützen. Ist dies nicht möglich oder gewollt, zum Beispiel aus Platzgründen oder weil die Leuchten schon verbaut sind, kann das Schutzgerät auch im Mastsicherungskasten eingesetzt werden. Dies bietet zudem den Vorteil der einfacheren Wartung und Nachrüstung.
Zur Vervollständigung des Schutzkonzepts und zur Entlastung der Lichtpunkte sollte ein zusätzlicher Kombi-Ableiter Typ 1+2+3 in der Straßenschaltstelle beziehungsweise zentral im Verteiler die Ausbreitung von Blitzströmen und Überspannungen verhindern.
In der Gebäudetechnik kann man durch eine Ausrüstung der Elektroinstallation mit Blitz- und Überspannungsschutzgeräten einen wirkungsvollen Schutz realisieren. So können in der Gebäudeeinspeisung Kombi-Ableiter Typ 1+2+3 zum Schutz gegen Blitzströme und Überspannungen eingesetzt werden. In den Beleuchtungsunterverteilungen und Leuchtenanschlussdosen ist der Einsatz von Typ 2+3 Überspannungsschutzgeräten gegen Überspannungseinkopplungen und Schaltüberspannungen, die in der Anlage selbst entstehen, sinnvoll.
Praxisnaher Überspannungsschutz
Auf dem Markt finden sich viele Hersteller für Überspannungsschutz. Hier den Überblick zu behalten und das richtige ÜSG für LED-Beleuchtungsanlagen zu finden, stellt daher die erste große Hürde da. Daher sollte auf folgende Punkte besonders geachtet werden:
Ein guter Überspanungsschutz sollte nach IEC 61643-11 geprüft sein und die Anforderungen der VDE 0100-534 erfüllen. Um dies zu erreichen, werden unter anderem Zustandssignalisierungen und Trennvorrichtungen im Schutzgerät integriert. Da das Gerät meist, wie zum Beispiel bei Leuchten, an unzugänglichen Stellen verdeckt verbaut wird, ist reine optische Signalisierung nicht ideal. Ein Überspannungsschutzgerät, das zusätzlich die Leuchte im Fehlerfall vom Stromkreis trennen kann, bietet hier eine gute und einfache Möglichkeit der indirekten Signalisierung.
Die Baugröße und Montageart des Überspannungsschutzgeräts ist für Leuchten und Sicherungskästen sehr wichtig.
Treten am Einbauort allgemein Feuchtigkeit oder Stäube auf, sollte ein Schutzgerät mit erhöhter IP-Klasse ausgewählt werden.
Überspannungsschutzgeräte müssen die Schutzklasse (SKI oder SKII) der Leuchten berücksichtigen.
Neben dem Schutz für die 230-Volt-Versorgung sollte der Schutz der Steuerung, wie zum Beispiel DALI, zweite (Steuer)-Phase, 1-10 Volt oder DMX berücksichtigt werden. Überspannungsschutzgeräte, die beide Schnittstellen schützen können, sind ideal für diese Leuchten und bieten in der Regel einen besser abgestimmten Schutz als zwei einzelne ÜSG.
Fazit: Die LED-Technik wird in der Beleuchtung immer wichtiger. Die Weiterentwicklung der Technik sorgt für immer zuverlässigere Lösungen. Praxisorientiere, angepasste Überspannungsschutzgeräte und Schutzkonzepte sichern dabei die empfindliche Elektronik vor schädlichen Überspannungen. Die zusätzlichen Kosten eines wirkungsvollen Überspannungsschutzkonzepts für ein Leuchtensystem liegen derzeit bei unter ein Prozent der Gesamtkosten. Überspannungsschutzmaßnahmen sind daher für jeden Anlagenbetreiber ein einfaches und vielfach unverzichtbares Mittel um langfristig die Lebensdauer und Zuverlässigkeit der Beleuchtung zu erhalten und Folgekosten zu vermeiden.
Mirko Harbott
Der Autor Mirko Harbott ist Leiter Produktmanagement bei dem auf Lösungen für den Blitz- und Überspannungsschutz spezialisierten Unternehmen Citel Electronics in Bochum
Info: Wissensbaustein Überspannungsschutztechnik
Aktiver Überspannungsschutz
Ein entscheidender Vorteil von aktiven Überspannungsschutzgeräten (im Gegensatz zur reinen Absicherung durch hohe Überspannungsfestigkeit) ist, dass diese relativ unabhängig von der Überspannungshöhe arbeiten. Wichtig zur Auswahl ist dabei die Größe der maximalen Energieaufnahme. Daher sollte bei der Auswahl des Überspannungsschutzes auf den Typ, die Einbausituation und das Risiko für die Anlage oder Personen geachtet werden. Ohne aktiven Überspannungsschutz ist bei einer Überschreitung der Isolationsfestigkeit/Spannungsfestigkeit einer Leuchte in der Regel ihr Teil- oder sogar Totalausfall zu befürchten.
Schutzgerät-Typen
Typ 1: Blitzstromableiter, der zum Schutz gegen Blitzströme eingesetzt wird.
Kombi-Ableiter Typ 1+2 oder Typ 1+2+3: Kombinierte Blitz- und Überspannungsschutzgeräte, die zum einen energiereiche Blitzströme ableiten können, zum anderen aber auch einen wirkungsvollen Schutz gegen schnell ansteigende Überspannungen, wie zum Beispiel Schaltüberspannungen, sowie Feldeinkopplungen sicherstellen.
Typ 2 oder Typ 2+3: Überspannungsschutzgeräte zum Schutz gegen Schaltüberspannungen und Feldeinkopplungen.
Typ 3: Umgangssprachlich auch Feinschutz genannt. Bietet nur einen Mindestschutz direkt im oder am Endgerät und sollte in Kombination mit vorgelagerten, leistungsfähigeren Überspannungsschutzgeräten eingesetzt werden.
Koordiniertes Schutzkonzept
Dies beschreibt die optimale Energieverteilung zwischen verschiedenen Überspannungsschutzgeräten und den Feinschutzkomponenten im LED-Treiber. Kombi-Ableiter Typ 1+2+3 mit der integrierten Citel VG-Technology zum Einbau in die zentrale Einspeisung und zum LED-Treiber hin koordinierte Typ 2+3 im Leuchtenstromkreis erfüllen diesen Zweck optimal.
Bemerkung: Überspannungsschutzgeräte werden nach IEC61643-11 geprüft. Je mehr Typen kombiniert sind, umso mehr Tests und Parameter werden nach IEC61643-11 vom Hersteller garantiert.
Entsprechend der Definition des Energieeinspargesetzes vom 22. Juli 1976 (EnEG 1976) ist eine Investition im Regelfall wirtschaftlich, wenn sich diese je nach Energiepreis und Bedingungen des Kapitalmarktes innerhalb einer Nutzungsdauer wieder erwirtschaftet.
Wird dieses Wirtschaftlichkeitsgebot als Randbedingung der Investitionsentscheidung, hier die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, erfüllt, so ist diese effektiv.
Ist also die Amortisationsdauer kürzer als die Nutzungsdauer, so ist die Wirtschaftlichkeit gegeben.
Für einen ersten Überblick kann die Energieeinsparung pro Zeiteinheit unter Annahme eines äquivalenten Lichtstromes vor und nach der LED-Umstellung von Leuchtmittmittel dienen. Einige Richtwerte für übliche Leuchtmittel sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Alle dort angegebenen Währungswerte sind Nettowerte.
Ein LED-Leuchtmittel 24W mit 155 lm/Watt kostet etwa 30 Euro. Bei einem Strompreis von 22 Cent/kWh und einer Brenndauer 4.200 Stunden im Jahr hat sich dieses amortisiert in 0,61 Jahre.
Weitere Ausführungen können der Fachzeitschrift „Es werde Licht II“ der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) entnommen werden. Die e-con GmbH (Dr. Matthias Schönhardt) ist der fachlich Verantwortliche für deren Inhalt.